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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Heinrich Schmidt GmbH & Co. KG
Balhorner Feld 2
33106 Paderborn
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Heinrich Schmidt GmbH & Co. KG bietet den Verkauf von neuen, gebrauchten und elektrischen Lkw sowie die Fertigung individueller Aufbauten, die genau auf die Anforderungen der Kunden zugeschnitten sind. Zusätzlich umfasst das Angebot umfassende Serviceleistungen wie Wartung, Reparaturen aller Fabrikate, Haupt- und Abgasuntersuchungen, Karosserie- und Lackierarbeiten, Reparaturen von Anhängern, Hebebühnen, Fahrgestellen und Klimaanlagen sowie Pannenhilfe. Mit mehreren Standorten gewährleistet das Unternehmen eine zuverlässige Betreuung seiner Kunden.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Die Durchführung der Dienstleistungen erfolgt durch fachkundiges Personal, das modernste Werkstatt- und Diagnosetechnik einsetzt. Kunden erhalten eine individuelle Beratung und Begleitung, angefangen vom Verkauf über maßgeschneiderte Aufbauten bis hin zu regelmäßigen Wartungs- und Reparaturarbeiten. Reparaturen und Inspektionen werden sorgfältig geplant, um Ausfallzeiten zu minimieren und die Betriebssicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten. Bei Pannen zählt ein schneller, professioneller Service inklusive mobiler Hilfe zum Leistungsumfang. So stellt Heinrich Schmidt GmbH & Co. KG sicher, dass jedes Fahrzeug optimal seiner Nutzung entspricht und dauerhaft einsatzbereit bleibt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

Kommunikationsmittel sind nicht durchgehend barrierefrei, zum Beispiel fehlt Video-Untertitelung oder Gebärdensprachdolmetscher.

Physische Standorte und Anlagen sind nicht vollständig barrierefrei zugänglich, z. B. fehlen Rampen, geeignete Sanitäranlagen oder barrierefreie Parkplätze.

Serviceprozesse oder Dokumente sind in Teilen nicht in leicht verständlicher Sprache oder barrierefreien Formaten verfügbar.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen

Wir sind darum bemüht, Serviceprozesse und Dokumente 2026 in leicht verständlicher Sprache oder barrierefreien Formaten verfügbar zu machen.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 19.10.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 19.10.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
Heinrich Schmidt GmbH & Co. KG
Balhorner Feld 2
33106 Paderborn

E-Mail: info@schmidt-paderborn.de

Telefon: +49 (0) 52 51 - 52 66 - 0

Link zur Website: https://www.schmidt-paderborn.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.